In Deutschland gibt es 9,3 Millionen Menschen mit riskantem Alkoholkonsum, hierunter 2,7 Millionen mit Alkoholmissbrauch und 1,7 Millionen Alkoholabhängige. 1,4 Millionen Menschen leiden an einer Medikamentenabhängigkeit und 150.000 sind abhängig von harten Drogen. Ein Drittel der Bevölkerung ist zu den ständigen Rauchern zu zählen. Ein großer Anteil dieser Personen hat regelmäßige Arzt-Kontakte. So suchen 75 % aller Personen Mit Alkoholproblemen zumindest einmal im Jahr einen niedergelassenen Arzt und 25 % ein allgemeines Krankenhaus auf. Hier liegt ein hohes Potential für Ansprache und Hilfe, beispielsweise durch Früherkennung und strukturierte Kurzzeitberatung.
Sucht ist eine behandlungsbedürftige chronische Krankheit. Oberstes Ziel der Behandlung ist die Suchtfreiheit. Mögliche Stufen der Behandlung sind: Sicherung des Überlebens, gesundheitliche und soziale Stabilisierung, berufliche Rehabilitation und soziale Reintegration sowie Suchtmittelfreiheit. Ein besonders von der Öffentlichkeit beachteter Bereich ist die Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger. Ein umfassendes Behandlungskonzept, welches insbesondere die psychosoziale Betreuung einbezieht, ist unabdingbar. Gesetzliche und sozialrechtliche Regelungen sind zu berücksichtigen.
Suchterkrankungen, sowohl durch legale als auch durch illegale Drogen, stellen besondere Anforderungen an die Qualifikation von Ärzten in der Grundversorgung. Der Vorstand der Bundesärztekammer hat im September 1998 eine besondere Fachkunde ”Suchtmedizinische Grundversorgung” beschlossen. Diese soll der Vermittlung, dem Erwerb und dem Nachweis eingehender Kenntnisse, den Erfahrungen und den Fertigkeiten in der Prävention, Diagnostik, Therapie und Frührehabilitation von Suchterkrankungen dienen, welche über die im jeweiligen Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, und setzt die Teilnahme an einem inhaltlich klar gegliederten Kurs von 50 Stunden Dauer voraus.
Im Rahmen meiner Praxis biete ich folgende suchtmedizinische Leistungen an: